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Feldmann übergibt Spenden im Bolongaropalast

Beitrag zum Erhalt der Unterliederbacher Dorfkirche und der Heiligenfigur Antonius Abbas

Mit Spenden aus den Erträgen der Höchster Wohlfahrtsstiftung konnte Oberbürgermeister Peter Feldmann zum Erhalt zweier Kirchen beitragen.

Die Stiftergemeinschaft Justinuskirche Höchst erhielt eine Spende in Höhe von 20.000 Euro. Die Spende dient der anstehenden Restaurierung der Großfigur des Hl. Antonius Abbas von 1485 in der Justinuskirche Höchst. Der Vorsitzende der Stiftergemeinschaft, Ernst-Josef Robiné, zeigte sich sehr erfreut über den vorweihnachtlichen Geldsegen. „Unsere Mittel reichen für die Restaurierung des wertvollen Kunstwerkes nicht aus. Wir sind daher über diese Spende aus Stiftungsmitteln sehr dankbar.“

Pfarrerin Regina Westphal konnte für die Evangelische Kirchengemeinde Unterliederbach eine Spende über 15.000 Euro in Empfang nehmen. Die Spende wird für Maßnahmen an der Dorfkirche, dem ältesten erhaltenen Gebäude in Unterliederbach, benötigt. Der Weg im Eingangsbereich muss kurzfristig grundsaniert werden, dabei soll auch die Barrierefreiheit verbessert werden. Außerdem steht eine Fassadensanierung an.

„Sehr gerne unterstützen wir mit Stiftungsmitteln die wichtigen Arbeiten an den Kirchen. Der Erhalt unserer denkmalgeschützten Kulturgüter erfordert einen stetigen Mitteleinsatz und engagierte Menschen, die sich in vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit dafür einsetzen“, unterstrich der Oberbürgermeister seine Entscheidung.

Die Stiftergemeinschaft Justinuskirche engagiert sich für den Erhalt der Justinuskirche in Höchst, die Evangelische Kirchengemeinde Unterliederbach engagiert sich im besonderen Maße für den Erhalt der Dorfkirche in Unterliederbach. Beide Kirchen stehen unter Denkmalschutz.
Über die Höchster Wohlfahrtsstiftung

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von bedürftigen Personen aus den westlichen Frankfurter Stadtteilen, die Förderung der Ausbildung von heranwachsenden Söhnen oder Töchtern von Frankfurter Bürgern, die Förderung des Denkmal- und Landschaftsschutzes und die Förderung von Sportvereinen aus den westlichen Stadtteilen in Höhe von maximal zehn Prozent der jährlichen ausschüttungsfähigen Erträge.
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